Die am meisten abgerufenen Artikel des Ratgebers zu SteuerFuchs:
Die populärsten Artikel zur Steuerproblematik:
Mit SteuerFuchs können fast alle deutschen Steuerbürger Ihre private Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern auch Lohnsteuer-Jahresausgleich genannt) schnell und komfortabel online erstellen, optimieren und ans Finanzamt übermitteln. Es handelt sich um eine von der Firma Hartwerk GmbH (keine Steuerbehörde) entwickelte und betriebene Internet-Anwendung, die auf Web-Servern in einem modernen Berliner Rechenzentrum läuft. Sie wird vom Kunden allein, das heißt ohne Zutun von z.B. Hartwerk-Mitarbeitern bedient.
Das Angebot umfasst auch einen kostenlosen Online-Ratgeber mit umfangreichen Hintergrundinformationen und zahlreichen Tipps und Umsetzungshinweisen, jedoch keine individuelle Steuerberatung. Die Funktionen zur finalen Abgabe der Steuererklärung müssen durch Erwerb eines "Tickets" frei geschaltet werden. Funktionen für die Erstellung und Abgabe von Unternehmenssteuererklärungen und -voranmeldungen (z.B. Umsatz-/Gewerbesteuer, Anlage EÜR) werden von seriösen Buchhaltungsprogrammen bereit gestellt, deren Einsatz wir allen selbstständig und freiberuflich Tätigen ans Herz legen. Selbstverständlich kann mit SteuerFuchs der für die Einkommensteuererklärung relevante, privat zu versteuernde Gewinn bzw. Verlust aus einem Unternehmen (Anlagen G/S) erklärt werden.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte seltenere Sachverhalte, für die üblicherweise ein Steuerberater zu Rate gezogen werden sollte, nicht abgebildet werden können.
Die SteuerFuchs-Anwendung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
Im werden die Angaben für die Steuererklärung erfasst. Das Interview besteht aus einer Vielzahl von Arbeitsblättern unterschiedlicher Komplexität, die in einer nach Themenbereichen sortierten Baumstruktur angeordnet sind (siehe Themenübersicht).
Dabei gilt das Prinzip, das in der Hierarchie "höher" angeordnete Arbeitsblätter direkte Auswirkungen auf die untergeordneten Arbeitsblätter haben, also z.B. diese ein- oder ausblenden, aber nicht umgekehrt:
Die Interview-Arbeitsblätter selbst bestehen in der Regel aus einer Reihe von Eingabefeldern, in die Sie Ihre Eintragungen vornehmen. Bestimmte Eingabeelemente blenden nach dem Ausfüllen oder Ankreuzen zusätzliche Arbeitsblattabschnitte ein. In diesem Fall muss das Arbeitsblatt neu aufgebaut und dazu erneut geladen werden.
Es gilt das einfache Prinzip, dass immer alle von SteuerFuchs jeweils angebotenen Eingabefelder ausgefüllt werden müssen, damit ein Arbeitsblatt übernommen werden kann.
Nachdem Sie ein Arbeitsblatt ausgefüllt (oder verändert!) haben, müssen Sie Ihre Angaben durch Anklicken eines "Sichern"-Buttons am unteren rechten Rand des Arbeitsblatts bestätigen. Erst dann werden Ihre Eintragungen auf Widersprüche mit Daten in anderen Arbeitsblättern überprüft und bei Erfolg übernommen und in der Steuerberechnung berücksichtigt:
Unter dem Reiter können Sie bei der Steuerverwaltung über Sie gespeicherte Daten abrufen und automatisch in die Steuererklärung übertragen. Das zugrunde liegende Verfahren wird vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) genannt. Es soll Tipparbeit verringern und Rückfragen oder eigenmächtige Korrekturen des Finanzamts vermeiden. Die Nutzung ist optional und kostenlos - ein Abgabe-Ticket muss dafür nicht erworben werden.
Steuertipp: Darüber hinaus ermöglicht das Verfahren eine unmittelbare rechtswirksame Erklärungsübermittlung per Internet im Rahmen der Abgabemethode "Mandat direkt".
Es handelt sich bei den "Belegen" um zum Beispiel
Nachdem Sie SteuerFuchs einmalig die Genehmigung zum Belegabruf erteilt haben, werden unter dem "Belege"-Reiter die zum Import verfügbaren Meldungen und Bescheinigungen aufgestellt. Sie können jederzeit (also egal wo Sie sich gerade im Interview befinden oder was sie bereits erfasst haben) jeden angebotenen Beleg importieren und natürlich die dabei eingerichten Arbeitsblätter ändern, deaktivieren oder löschen.
Bitte beachten Sie, dass - wie bei allen anderen Funktionen - der Ablauf vollautomatisiert ist, d.h. im Normalbetrieb erfolgt keine Bearbeitung oder Überwachung durch SteuerFuchs-Mitarbeiter. Die Anwenderbetreuer(innen) haben keinen Zugriff auf Ihre Daten und können daher auch keine individuelle Anfragen zu den Belegen beantworten.
Die zeigt alle Arbeitsblätter Ihrer aktuellen Steuererklärung in einer thematisch sortierten Baumstruktur. Nutzen Sie die Themenübersicht, um sich einen Überblick über den Umfang Ihres Steuerprojekts zu verschaffen und um komfortabel bestimmte Arbeitsblätter zur Eingabe oder Änderung zu aktivieren.
SteuerFuchs kennzeichnet den Status eines Arbeitsblatts auf folgende Arten:
Über den haben Sie schnellen, komfortablen, und vor allem kostenlosen Zugriff auf über ein Megabyte an Texten mit Erläuterungen, Tipps und Umsetzungshinweisen zur Einkommensteuerproblematik und zur Bedienung von SteuerFuchs.
Wie Sie sicherlich schon erkannt haben, wird das jeweils links in der Übersicht ausgewählte Kapitel im Hauptbereich dargestellt. Dabei ist nur jeweils ein Block des Kapitels sichtbar, und die übrigen Blöcke sind ausgeblendet und werden nur mit ihrer Überschrift angezeigt. Der Sinn dieser Einrichtung liegt natürlich darin, den Zugriff auf die gewünschte Information zu vereinfachen und das "Scrollen" des sichtbaren Bereichs auf das Notwendigste zu reduzieren.
Sie können die gewünschte Information auf eine der folgenden Arten abrufen:
Der zeigt - vereinfacht gesagt - Ihren voraussichtlichen Steuerbescheid. Ein wesentlicher Grund für den Einsatz einer Steuererklärungssoftware ist natürlich, von dieser zu erfahren, mit welcher Rückerstattung (oder gar Steuernachzahlung) zu rechnen ist.
SteuerFuchs geht in fünf Punkten über die vom Finanzamt (und den meisten anderen Produkten) bekannte Steuerbescheidsdarstellung hinaus:
Nein.
Bei SteuerFuchs handelt es sich um ein Angebot des privatrechtlichen Unternehmens Hartwerk GmbH, das mit dem erzielten Umsatz seine Mitarbeiter, den laufenden Betrieb und die regelmäßige, äußerst aufwändige Erweiterung und Aktualisierung finanzieren muss.
Warum sollten Sie Ihre Steuerdaten einem privaten Unternehmen anvertrauen? Weil dies nichts Ungewöhnliches ist. Wenn Sie einen Steuerberater konsultieren, müssen Sie ebenfalls auf eine korrekte Behandlung Ihrer Daten vertrauen, und im Bereich des Homebankings sind Web-Anwendungen seit vielen Jahren erfolgreich im Einsatz.
Ein weiterer guter Grund: SteuerFuchs ist eine echte Web-Anwendung, mit der sowohl die Erstellung als auch die Abgabe der Einkommensteuererklärung tatsächlich "online" erledigt werden können. Es entfallen also die alljährliche Anschaffung, Lizenzierung, Installation, Registrierung und Reparatur eines Steuerprogramms (zur sowieso nur einmaligen Nutzung) und das lästige Hantieren mit den amtlichen Formularen.
Das offizielle Portal der Steuerverwaltung finden Sie unter https://www.elster.de/eportal.
In Deutschland darf gemäß Steuerberatungsgesetz eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind, z.B. Steuerberater. Darüber hinaus darf dies auch nur kostenpflichtig im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung geschehen, deren Vergütungssätze weit über den Entgelten für typische Steuererklärungsprogramme beginnen.
Anbieter solcher Produkte dürfen daher per z.B. E-Mail, kostenloser Hotline oder im Rahmen eines offenen "Diskussions-Forums" keine individuellen Fragen zur Steuerproblematik beantworten und müssen sich auf eine rein technische Hilfestellung beschränken. Dies ist in Ihrem Interesse, denn in all diesen Fällen wird niemand dafür gerade stehen, wenn Ihnen aufgrund einer falschen Auskunft ein finanzieller Schaden entstehen sollte!
Zur Klärung spezieller Probleme bei der Einkommensteuererklärung empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Wenn das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis als der Steuerrechner kommt, kann dies im Wesentlichen folgende Ursachen haben:
Wie Sie sehen, ist die Erstellung des Steuerbescheids keinesfalls eine voll automatisierbare Angelegenheit, sondern es erfolgt oftmals eine (sich meist negativ auswirkende) Einwirkung durch einen menschlichen Bearbeiter. Insbesondere im letzten Fall ist der Steuerbescheid daher für den Nicht-Profi nur schwer nachvollziehbar.
Wenn es Ihnen durch den Vergleich des Steuerbescheids mit der SteuerFuchs-Berechnung nicht möglich ist, die Abweichungen zu erklären, sind wir natürlich gerne bereit, unsere Kalkulation zu prüfen und zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie uns über das Kontakt-Formular eine Nachricht, sodass wir Ihnen einen sicheren Übermittlungsweg für die Unterlagen vorschlagen können. Sollte die Abweichung auf einen Fehler in der SteuerFuchs-Kalkulation zurückzuführen sein, werden wir Ihnen selbstverständlich die gezahlten Gebühren erstatten.
Bitte warten Sie einen Augenblick...