Prinzipiell werden Ihre Eintragungen in den Arbeitsblättern aller Steuerjahre (= Ihr Steuerprojekt) nur so lange gespeichert, wie Ihre sog. Sitzung auf dem SteuerFuchs-Webserver aktiv ist.
Eine Sitzung beginnt mit dem ersten Aufruf einer Webseite im Anwendungsbereich und endet auf eine der beiden folgenden Weisen:
Wenn Ihr Webbrowser SteuerFuchs die Speicherung der Sitzungs-Kennung in einem sog. Cookie verweigert, endet die Sitzung darüber hinaus mit dem Schließen des Browser-Fensters.
Ihr Steuerprojekt ist nach 20 Minuten Inaktivität unwiederbringlich verloren, es sei denn, Sie haben ein Benutzerkonto eingerichtet oder das Steuerprojekt auf Ihren Rechner geladen. Informieren Sie sich daher unbedingt rechtzeitig über diese beiden Speichermethoden, wenn Sie SteuerFuchs ernsthaft einsetzen wollen!
Die Datenspeicherung über ein Benutzerkonto funktioniert wie dies von den meisten anderen Internet-Applikationen bekannt ist: Sie richten über die Angabe einer (weitgehend frei wählbaren) Benutzerkennung und eines Passworts ein neues Konto ein, und unter diesem wird Ihr Steuerprojekt nach dem Sitzungsende abgelegt. Die Speicherung erfolgt in einem speziellen Datenbank-Server im Rechenzentrum des Anbieters.
Wenn Sie später zu SteuerFuchs zurückkehren, klicken Sie auf "Laden", tragen Benutzerkennung und Passwort ein, und Ihre Daten werden von dem Konto in die aktuelle Sitzung geladen.
Diese hat den wesentlichen Vorteil, dass Ihre Daten ortsunabhängig zur Verfügung stehen. Sie können also an der Steuererklärung auch an einem anderen Rechner weiterarbeiten. Darüber hinaus ist - im Gegensatz zur alternativen Speicherungsmethode - kein regelmäßiger Download der Projektdaten notwendig. Sie melden sich einfach ab und können nach dem nächsten Laden dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.
Achtung: Wenn Sie die Zugangsdaten verlieren, ist ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nicht mehr möglich!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir uns aus Effizienzgründen vorbehalten müssen, derartig gespeicherte Daten zu löschen, wenn zwei Jahre lang kein erneuter Abruf erfolgt.
Der Download des Steuerprojekts auf den lokalen PC eignet sich für Anwender, die auf SteuerFuchs sowieso nur von dem eigenen Rechner aus zugreifen und sich keine Zugangsdaten merken wollen.
Bei dieser Methode klicken Sie zum Sitzungsende (oder nach wesentlichen Änderungen) einfach auf den "Speichern"-Button und wählen in dem daraufhin erscheinenden Speicherdialog den gewünschten Zielort auf der Festplatte Ihres PCs aus. Die Daten des aktuellen Steuerprojekts werden dann (ggf. verschlüsselt mit einem Passwort Ihrer Wahl) vom SteuerFuchs-Server übermittelt und in der ausgewählten Datei abgelegt.
Wenn Sie später zu SteuerFuchs zurückkehren, klicken Sie auf "Laden", wählen den Speicherort dieser Datei aus, tragen ggf. das optionale Passwort ein, und starten den "Upload" der zuvor gespeicherten Datei zum SteuerFuchs-Server.
Es macht natürlich keinen Sinn, die SteuerFuchs-Projektdatei auf Ihrem lokalen Rechner per Doppelklick o.ä. zu öffnen, da Sie kein Programm installiert haben, das damit etwas anzufangen wüsste.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Punkte:
Wie Sie vielleicht schon festgestellt haben, können Sie zwischen den von SteuerFuchs angebotenen Steuerjahren über den Schalter in der linken oberen Ecke des Fensters beliebig hin- und herschalten.
Der Austausch von Arbeitsblättern zwischen den Steuerjahren (auch Datenimport/-export genannt), erfolgt auf eine ähnlich einfache Weise:
Wenn Sie Ihr Steuerprojekt in einem Benutzerkonto gelagert und von der Zugangsdaten-Erinnerungsfunktion Gebrauch gemacht haben, sollten Sie Ihren Posteingang nach der Willkommensnachricht mit der Benutzerkennung durchsuchen. Diese enthält - sofern Sie dies ebenfalls bei der Kontoeröffnung ausgewählt haben - zusätzlich einen Internet-Link, nach dessen Aufruf an die vereinbarte Mobilnummer eine SMS mit dem Passwort geschickt wird.
Allgemein gilt: Ein direkter Zugriff auf Ihren Steuerfall ist ausschließlich über die im Ladeformular abgefragten Projekt- und/oder Zugangsdaten möglich. Diese sind nur Ihnen allein bekannt bzw. zugänglich. Wenn Sie also die Projektdatei und/oder die Zugangsdaten verlieren, muss die Steuererklärung neu erfasst werden.
Passwörter werden bei SteuerFuchs niemals im Klartext zum Web-Server übertragen (sondern nur als sog. "Hash"-Werte) und können daher nur den jeweiligen Benutzern bekannt sein. Darüber hinaus werden dauerhaft abgelegte Steuerdaten Passwort-orientiert verschlüsselt, sodass ohne das Passwort (bzw. dessen Hash-Wert) eine Entschlüsselung technisch unmöglich ist.
Wenn Sie also ein Passwort vergeben, sollten Sie auch ein sicheres wählen und es sich ggf. in Ihren Steuerakten notieren. Wenn Sie sich ein Passwort nicht notieren können oder wollen, sollten Sie die passwortlose Datenspeicherung über Download nutzen.
Eine etwaige erworbene Ticketnummer behält übrigens selbstverständlich nach einer Neu-Erfassung ihre Gültigkeit, da sie an einen bestimmten Namen und ein bestimmtes Steuerjahr, nicht aber an ein Steuerprojekt gebunden ist.
Bevor SteuerFuchs unter dem Belege-Reiter die von der Steuerverwaltung abrufbaren Daten präsentieren kann, müssen Sie einmalig dem Betreiber (Hartwerk GmbH, s. Impressum) dafür eine Genehmigung erteilen. Diese ist nur an Ihre Steuer-ID und das bei Beantragung aktive Projekt gebunden und daher zeitlich unbeschränkt für alle Steuerjahre gültig. Sie kann natürlich jederzeit widerrufen werden.
Der Genehmigungsprozess wird eingeleitet, indem Sie einfach im Grunddaten-Arbeitsblatt eines beliebigen Steuerjahrs das Kreuz "Genehmigung wird erteilt / liegt vor" setzen und Geburtsdatum und Steuer-ID eintragen (dies erspart die vorherige komplette Befüllung der "Allgemeinen Angaben"). Sobald Sie danach den "Belege"-Reiter anklicken, wird SteuerFuchs für diese Kenndaten (unter dem aktiven Projekt!) bei der Steuerverwaltung die Abrufgenehmigung beantragen.
Der Antrag wird akzeptiert wenn Sie eine direkt an Sie gerichtete Rückfrage der Steuerverwaltung bestätigen, dass Sie mit dem Datenabruf durch Hartwerk GmbH einverstanden sind. Auf welche Weise diese Bestätigung eingeholt wird, ist davon abhängig, inwieweit Sie das ELSTER-Portal der Steuerverwaltung bereits nutzen:
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die Voraussetzungen für das Standardverfahren erfüllen, wird mit großer Sicherheit das Ersatzverfahren greifen. Dieses kann natürlich nur funktionieren, wenn bei den Meldebehörden Ihre aktuelle Adresse hinterlegt ist. Sie sollten dies also sicherstellen, bevor Sie mit SteuerFuchs den Genehmigungsprozess starten.
Für beide Verfahren gilt:
Sie können selbstverständlich jederzeit dem SteuerFuchs-Betreiber Hartwerk GmbH die Genehmigung zum Abruf Ihrer Belege entziehen:
Diese Funktion setzt - wie der Belegabruf selbst - voraus, dass das Projekt geladen ist, mit dem ursprünglich die Abrufgenehmigung beantragt wurde. Wenn Sie auf dieses nicht mehr zugreifen können, nutzen Sie bitte das ELSTER-Portal oder wenden Sie sich an den SteuerFuchs-Support.
Die Fehlermeldung bedeutet, dass ein anderes Projekt aktiv war, als Sie den Genehmigungprozess für den Belegabruf gestartet haben.
SteuerFuchs muss selbstverständlich sicherstellen, dass geladene Belegdaten nur jener Person präsentiert werden, die deren Abruf genehmigt hat. Die Genehmigung wird daher an das bei Freischaltung aktive Projekt gebunden. Andernfalls könnte jeder andere, der nur Ihre Steuer-ID kennt, Ihre Belegdaten ebenfalls abrufen und einsehen.
Die Lösung des Problems besteht also darin, einfach das Projekt zu laden (und künftig ausschließlich zu verwenden!), das beim Start des Genehmigungprozesses (also dem ersten Aufruf des "Belege"-Reiters) geladen war.
Es gibt bei SteuerFuchs keinen Anlass, mehr als ein Projekt zu führen. Wenn Sie entgegen der Anleitung mehr als ein Projekt führen, kann neben dem Belegabruf z.B. auch der Export von Arbeitsblättern in andere Steuerjahre nicht funktionieren.
Wenn Sie das Projekt, in dessen Rahmen die Abrufgenehmigung erteilt wurde, nicht mehr auffinden bzw. laden können, muss die Genehmigung widerrufen und der Genehmigungsprozess unter dem "neuen" (und hoffentlich künftig einzigem) Projekt erneut durchgeführt werden. Da ein Widerruf unter SteuerFuchs natürlich nur unter dem autorisierten Projekt möglich ist, muss dies im Internet-Portal der Steuerverwaltung "ELSTER" erfolgen. Sofern Sie dort die Belegverwaltung (dort seit Kurzem als "Bescheinigungen" bezeichnet) noch nicht freigeschaltet haben, müssen Sie dies natürlich zunächst nachholen und einleiten.
Klicken Sie hier um die Speichermethode neu zu wählen.
Sie gelten danach wieder als "GAST", das heißt, alle Änderungen sind mit dem Sitzungsende verloren, wenn Sie kein Benutzerkonto einrichten oder die Projektdaten downloaden. Wenn Sie zuvor von der Benutzerkonto-basierten Speicherung Gebrauch gemacht haben, ist eine erneute Ablage unter derselben Benutzerkennung selbstverständlich nicht mehr möglich.
Klicken Sie hier um alle Angaben in allen Arbeitsblättern aller Steuerjahre auf einen Schlag zu löschen und mit einem "leeren" Projekt neu zu beginnen.
Achtung: Es erfolgt keine Sicherheitsabfrage. Wenn Sie die Speichermethode "Konto" gewählt haben, sind Ihre Daten unwiederbringlich verloren. Bei der Speichermethode "Download" sind natürlich alle heruntergeladenen Projektdateien weiterhin nutzbar.
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