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Das Bundesfinanzministerium hat Ende 2021 klar gestellt (BMF-Schreiben vom 18.11.2021, IV C 5 -S 2351/20/10001 :002, Tz. 30), dass ein 2019 vom Bundesfinanzhof gefälltes Urteil, demgemäß mit der Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten sind (BFH-Urteil vom 19.12.2019, VI R 8/18), nicht anzuwenden ist.
Ereignet sich also auf einer beruflichen Fahrt ein Schaden (Unfall, Beschädigung, Diebstahl), sind die Kosten grundsätzlich separat als Werbungskosten abziehbar. Denn die Schadenskosten teilen das rechtliche Schicksal der betreffenden Fahrtkosten.
Berufliche Fahrten sind beispielsweise
Auf das Verschulden kommt es nicht unbedingt an. Die Schadenskosten sind auch dann noch absetzbar, wenn Sie einen Unfall aufgrund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften verursacht haben. Allerdings muss das Fehlverhalten im Rahmen der beruflichen Zielvorstellung liegen, z.B. Rotlichtverstoß wegen Einhaltung eines beruflichen Termins. Alkohol aber darf keinesfalls im Spiel sein.
Unfallkosten sowie Aufwendungen aufgrund einer Beschädigung oder Diebstahls des Wagens sind nicht mit der Entfernungspauschale oder der Dienstreisepauschale abgegolten, sondern zusätzlich als Werbungskosten absetzbar.
Denken Sie an folgende Kosten:
Erstattungen von dritter Seite müssen Sie auf Ihre Schadenskosten anrechnen, wenn diese noch im selben Jahr gezahlt werden, in dem der Schaden entstanden ist bzw. Sie die Reparaturkosten und andere Ausgaben bezahlt haben.
Steuertipp: Machen Sie den Schaden unbedingt auch dann im Schadensjahr geltend, wenn Sie im folgenden Jahr mit einer Ersatzleistung vom Unfallgegner oder von der Versicherung rechnen. Fällt nämlich die Ersatzleistung dann nicht so hoch wie erwartet aus, kann die Differenz nachträglich nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Ersatzleistung ist im Leistungsjahr als "Einnahmen" aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern.
In der Regel wird das Finanzamt von Ihnen eine Unfallschilderung verlangen. Zumindest die folgenden Angaben wird das Finanzamt normalerweise anfordern:
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