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Telekommunikationskosten können Sie als Werbungskosten absetzen, soweit diese beruflich veranlasst sind.
Sie müssen also zum einen den beruflichen Anteil der Kosten ermitteln und zum anderen den beruflichen Grund für solche Kosten nachweisen oder glaubhaft machen, z. B. für Telefonate, für Surfen im Internet, für eMails.
Zu den Kommunikationskosten gehören in erster Linie Telefonkosten, aber auch Aufwendungen für Internet und für Fax.
Die Telekommunikationskosten können Sie mit dem beruflichen Anteil absetzen.
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
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