Setzen Sie in dem Arbeitsblatt für das jeweilige Kind das Kreuz "Es sind 2023 Kinderbetreuungskosten angefallen". Mit dem Klick auf "Sichern & Weiter" wird das Arbeitsblatt für die Kinderbetreuungskosten aktiviert, und Sie gelangen direkt (bzw. nach dem Arbeitsblatt "Freibeträge") dorthin oder können es z.B. über die Themenübersicht aufrufen.
Aufgrund der besonderen Abzugsvoraussetzungen wird diese Option allerdings nur angeboten, wenn das Kind im Veranlagungsjahr zu Beginn des Steuerjahres noch keine 14 Jahre alt war oder eine Behinderung vorlag (s. Elemente "Geburtsdatum" bzw. "Behinderung").
Aufwendungen zur Betreuung können für Kinder geltend gemacht werden, die
Seit 2012 ist die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich vereinfacht:
Als Kinderbetreuungskosten absetzbar sind
Die Kosten werden nur dann steuerlich anerkannt, wenn die Betreuungsperson eine Rechnung ausstellt und diese per Banküberweisung beglichen wurde. Der Kontoauszug muss nicht vorgelegt werden.
Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind unter den oben genannten Voraussetzungen zu zwei Drittel, höchstens 4000 Euro je Kind, absetzbar.
Falls das Kind im Ausland lebt, wird dieser Höchstbetrag je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat entsprechend der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel gekürzt.
Es erfolgt ein Abzug als Sonderausgaben, nicht als Werbungskosten. Wenn also kein oder nur ein geringes Einkommen vorliegt, läuft der Sonderausgabenabzug ins Leere und wirkt sich nicht steuermindernd aus. Die Kosten können auch nicht in das Vorjahr zurück- bzw. in das Folgejahr vorgetragen und dort verrechnet werden.
Steuertipp: Bei dem Höchstbetrag von 4000 Euro handelt es sich um einen Jahresbetrag, der nicht anteilig gekürzt wird, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorliegen. Bis zum Höchstbetrag werden also auch Ausgaben anerkannt, die nicht regelmäßig geleistet werden.
Im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung gibt es einen weiteren Steuervorteil: Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Aber ist auch eine Kombination der beiden Steuervorteile zulässig? Also ein Abzug von Kindergartenbeiträgen trotz eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses? Nein, sagt der Bundesfinanzhof. Die als Sonderausgaben abziehbaren Kindergartenbeiträge sind um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen (BFH-Beschluss vom 14.4.2021, III R 30/20).
Wenn die Eltern eines Kindes
Wenn Sie in dem entsprechenden Feld also einen von 50% abweichenden Wert eintragen, müssen Sie möglichst zeitgleich mit der Steuererklärung einen entsprechenden, formlosen Antrag einreichen. Wenn dabei nur ein Elternteil Aufwendungen geltend macht, muss nur dieser den Antrag unterschreiben.
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