Klicken Sie hier, um im Bereich "Einkünfte" das Arbeitsblatt für die Erfassung Ihrer Bewerbungskosten einzurichten.
Falls Sie sich um eine neue Stelle bewerben, können Sie die damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Bewerbungen aus einer bestehenden Beschäftigung oder aus der Arbeitslosigkeit heraus starten.
Auch ist es ohne Bedeutung, ob die Bewerbungen erfolgreich waren oder nicht von Erfolg gekrönt waren.
Falls Sie keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielen, stellen die Bewerbungskosten vorab entstandene Werbungskosten dar. Sie führen zu negativen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und ggf. zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte, der dann in das Vorjahr zurückgetragen oder für das Folgejahr aufgespart wird und dort mit positiven Einkünften steuermindernd verrechnet wird.
Als Werbungskosten können Sie alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Stellensuche entstanden sind.
Absetzbar sind insbesondere Ihre Auslagen für
Bewerbungskosten werden als Werbungskosten von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen.
Dies gilt auch dann, wenn keine Einnahmen vorliegen. In diesem Fall werden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit negativ und werden mit anderen positiven Einkünften - ggf. auch denen des Ehegatten - saldiert. Ist danach der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ, kann dieser Betrag in das Vorjahr zurückgetragen und dort verrechnet werden oder für das Folgejahr aufgespart werden.
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