Nachdem Sie im Interview alle notwendigen Angaben erfasst haben, besteht zunächst die Möglichkeit, von SteuerFuchs daraus einen Entwurf für Ihre Steuererklärung erstellen zu lassen. Wenn dieser korrekt ist, kann die Steuererklärung über das Internet in verschlüsselter Form direkt an die sog. Clearingstellen der Finanzämter übermittelt werden.
Damit die Abgabe rechtswirksam ist, muss das Dokument jedoch natürlich unterschrieben sein. SteuerFuchs bietet mehrere Möglichkeiten an, die Daten vor der Übermittlung mit einer digitalen Unterschrift zu versehen, sodass Erstellung und Abgabe der Steuererklärung tatsächlich vollständig "online" erledigt werden können.
Die verfügbaren Abgabemethoden im Überblick:
Egal, für welche Abgabemöglichkeit Sie sich entscheiden - nur etwaige gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen dem Finanzamt per Post vorgelegt werden.
Als Entwurf wird bei SteuerFuchs ein möglicher Kandidat für Ihre endgültige, abzugebende Steuererklärung bezeichnet.
Sie erstellen einen Steuererklärungsentwurf über das "Abschluss"-Arbeitsblatt. Nach einem Klick auf den "Weiter"-Button wird eine komprimierte Steuererklärung erstellt und im PDF-Format zum Laden und Begutachten angeboten.
Die komprimierte Steuererklärung enthält nur die "Nettodaten" Ihres Projekts, entspricht aber im Aufbau den bekannten amtlichen Formularen (Mantelbogen plus Anlagen), sodass sie vom Finanzamt als gültige Alternative dazu akzeptiert wird. SteuerFuchs verteilt selbstverständlich Ihre Angaben automatisch auf die richtigen Formulare und Felder.
Die Erstellung eines Steuererklärungsentwurfs setzt eine gültige "Ticketnummer" voraus. Mit dem Erwerb eines Tickets entrichten Sie die Nutzungsgebühr für den SteuerFuchs-Service.
Die notwendigen Schritte zur Entwurfserstellung im Einzelnen:
Bei dieser Möglichkeit der Steuererklärungsabgabe wird die komprimierte Steuererklärung zunächst vorab über einen sicheren Internet-Kanal an das Finanzamt übermittelt. Anschließend wird das Dokument in einer abgabefertigen Fassung erneut im PDF-Format bereitgestellt. Dieses muss dann nur noch von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und an das zuständige Finanzamt geschickt werden.
Der Vorteil dieses Verfahrens gegenüber der Papierformular-Abgabe besteht darin, dass die Bearbeitung im Normalfall wesentlich zügiger und zuverlässiger vonstatten geht, weil der zuständige Bearbeiter im Finanzamt die Daten nicht von den Formularen in seine EDV übertragen muss.
Bitte beachten Sie, dass diese Abgabemethode leider nur bis zum Erklärungsjahr 2020 (einschließlich) angeboten werden kann. Der Grund dafür ist, dass die entsprechende Funktionalität aus dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung, welches von jedem Softwareprodukt zur Datenübermittlung eingesetzt werden muss, entfernt wurde.
Die notwendigen Schritte im Einzelnen:
Wenn Sie die unterschriebene komprimierte Steuererklärung nicht nachreichen, werden Ihre Daten beim Finanzamt auch nicht abgerufen und nach spätestens sechs Monaten "unangetastet" automatisch gelöscht. Die komprimierte Steuererklärung muss also nach einer Vorab-Übermittlung auch nicht zwingend nachgereicht werden.
Das Finanzamt kann und darf auf Ihre übermittelten Steuerdaten erst dann zugreifen, wenn Sie ihm das entsprechende unterschriebene Papierdokument vorlegen. Dieses weist nämlich neben allen Daten eine sog. "Telenummer" aus, die Daten und Dokument verknüpft und damit eine Passwort-Funktion erfüllt.
Achtung: Bitte reichen Sie immer nur das jeweils zuletzt bereitgestellte Abgabedokument beim Finanzamt ein, denn jede Neu-Übermittlung überschreibt die Daten von etwaigen Vorgänger-Fassungen.
Beim "Basis"-Verfahren versehen Sie die komprimierte Steuererklärung mit Ihrer eigenen digitalen Unterschrift und geben sie über das Internet ab.
Zur Nutzung dieses Verfahrens müssen Sie über eine so genannte Zertifikatsdatei (auch Soft-PSE genannt, Endung ".pfx") verfügen, die Sie nach einer erfolgreich abgeschlossenen Registrierung für "ELSTERBasis" beim ElsterOnline-Portal der Steuerverwaltung erhalten. Die Zertifikatsdatei wird normalerweise zum Einloggen ins ElsterOnline-Portal eingesetzt und ermöglicht die digitale Signierung von Daten.
Die Abgabe erfolgt über ein so genanntes Signier-Tool, welches nach Auswahl von Zertifikatsdatei und zugehörigem Passwort die Steuererklärung in einem Zug digital unterschreibt und als rechtswirksames elektronisches Dokument an eine "ELSTER-Clearingstelle" der Finanzverwaltung sendet.
Die notwendigen Schritte zur Abgabe einer selbst signierten Steuererklärung:
Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass bei der Nutzung des Signier-Tools das Zertifikat an unseren Server übertragen wird, um dort zur elektronischen Signierung eingesetzt zu werden. ElsterOnline empfiehlt, das Zertifikat aus Sicherheitsgründen nur auf dem eigenen Rechner einzusetzen und es Dritten nicht zugänglich zu machen. Ihre Zertifikats-Daten werden selbstverständlich gemäß unserer Datenschutzerklärung über einen sicheren Kanal ausschließlich an uns übermittelt und nach der Verwendung sofort wieder gelöscht. Wenn Ihnen diese Vorkehrungen nicht weit genug gehen, müssen Sie auf die anderen Abgabemethoden ausweichen.
Bei dieser Möglichkeit der Steuererklärungsabgabe übermittelt der SteuerFuchs-Betreiber Hartwerk GmbH Ihre komprimierte Steuererklärung im Rahmen einer allgemeinen Vereinbarung direkt an eine "ELSTER-Clearingstelle" der Finanzverwaltung, wo sie als rechtswirksame Steuererklärung bearbeitet wird. Dies ist die übliche Vorgehensweise bei von Steuerberatern erstellten Erklärungen.
Die Voraussetzung zur Nutzung dieses Verfahrens ist natürlich, dass Sie den Betreiber dazu ermächtigt haben, und eine geheime "Mandats-PIN" zur Authentifizierung vereinbart wurde. Dies geschieht durch die einmalige Vorlage einer ausgefüllten und unterschriebenen "Datenübermittlungsvereinbarung", die Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorderseite genügt) an Hartwerk GmbH schicken. Die Datenübermittlungsvereinbarung ist natürlich nur an Ihren Namen und Ihre Steuernummer bzw. -ID gebunden, nicht aber an ein bestimmtes Steuerjahr.
Klicken Sie hier, um eine solche Datenübermittlungsvereinbarung einzusehen und ggf. vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass auch die Mandats-basierte Übermittlung vollkommen automatisiert abläuft. Das bedeutet, dass - analog zur von Ihnen selbstständig durchgeführten Steuerdatenerfassung - im normalen Geschäftsbetrieb kein Mitarbeiter von Hartwerk GmbH Einsicht in die derart übermittelten Steuerdaten hat.
Dies sind die notwendigen Schritte zur Beauftragung einer Steuererklärungsabgabe:
Bei dieser Abgabemethode übermittelt der SteuerFuchs-Betreiber Hartwerk GmbH Ihre komprimierte Steuererklärung in einem individuellen Auftrag direkt an eine "ELSTER-Clearingstelle" der Finanzverwaltung, wo sie als rechtswirksame Steuererklärung bearbeitet wird. Das technische Prinzip ist identisch mit jenem der Abgabemethode "Mandat". Allerdings erfolgt die Autorisierungsprüfung auftragsbezogen und setzt daher nicht eine allgemeine Datenübermittlungsvereinbarung mit Hartwerk voraus.
Zur Autorisierung des Übermittlungsauftrags muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Steuertipp: Bitte beachten Sie, dass Banken für Überweisungen in der Regel einen Werktag Bearbeitungszeit benötigen. Sie können die Freischaltung des Tickets und der Abgabemethode (auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen) auf bis zu wenige Minuten beschleunigen, indem Sie eine (leider noch bei vielen Banken kostenpflichtige) "Echtzeit-Überweisung" beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass auch diese Mandats-basierte Übermittlung vollkommen automatisiert abläuft. Das bedeutet, dass - analog zur von Ihnen selbstständig durchgeführten Steuerdatenerfassung - im normalen Geschäftsbetrieb kein Mitarbeiter von Hartwerk GmbH Einsicht in die derart übermittelten Steuerdaten hat.
Unabhängig von individuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Betreiber von SteuerFuchs unterliegt jede Übermittlung von Steuererklärungen bestimmten Rechtsvorschriften der Abgabenordnung (AO), welche z.B. die Rechte und Pflichten der Beteiligten definiert.
Die Datenübermittlung erfolgt generell gemäß § 87d der Abgabenordnung (AO) ("Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag"). Weitere relevante Regelungen finden sich zum Beispiel an den folgenden Stellen:
Die ab dem 25. Mai 2018 verbindlich geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentlichen Stellen bestimmte Informationspflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf.
Die Steuerverwaltung hat daher ein Merkblatt mit dem eingängigen Titel " Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz- Grundverordnung in der Steuerverwaltung" verfasst (Link anklicken für Abruf), welches allen Steuerpflichtigen bekannt gegeben werden muss.
Wer wie SteuerFuchs das offizielle von der Steuerwaltung herausgegebene Softwaremodul zur Kommunikation mit dieser nutzt, ist gemäß der diesem zugrunde liegenden Lizenzvereinbarung verpflichtet, die Kenntnisnahme des Merkblatts durch die Kunden sicherzustellen.
Die Anforderung eines Entwurfs für die Steuererklärung (sowie die Nutzung aller weiteren Funktionen, die Daten an die Steuerverwaltung übermitteln) ist daher erst möglich, nachdem Sie durch Setzen eines Kreuzes im Abschluss-Arbeitsblatt bestätigen, dass Sie das Merkblatt gelesen haben.
SteuerFuchs kostet 19,95 Euro (inkl. Mwst.) pro Steuererklärung einer Einzelperson, eines Ehepaars oder einer eingetragenen Partnerschaft. Dies gilt natürlich auch bei Getrennt- bzw. Einzelveranlagung der Steuerpflichtigen.
Diese Gebühr fällt ausschließlich für die optionale abschließende automatisierte Erstellung und ggf. Übermittlung der komprimierten Steuererklärung an. Erfassung, Berechnung und Optimierung der Steuerdaten, sowie die Nutzung der weiteren Angebote (z.B. dieses Online-Steuerratgebers) sind vollkommen gratis, und, da persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail usw. dazu nicht benötigt werden, auch weitgehend anonym.
Wenn Sie Ihre fertige und optimierte Steuererklärung über das Internet abgeben möchten, entrichten Sie die Gebühr über den Erwerb eines so genannten "Tickets". Dies ist nichts anderes als ein drei- bis fünfstelliger Kode zur Freischaltung der entsprechenden Funktionen, den Sie direkt nach einer Online-Bezahlung erhalten.
Bei der Kaufabwicklung haben Sie die Wahl zwischen folgenden Systemen:
Steuertipp: Wir empfehlen grundsätzlich die Bezahlmethode "Vorkasse" mit Überweisung über das eigene Bankkonto, da damit unkompliziert auch gleich die Abgabemethode Mandat direkt freigeschaltet werden kann. Die alternativen Abgabemethoden müssen - vor der ersten Nutzung - vorbereitet werden, was ein bis zwei Wochen Wartezeit bedeuten kann. Bitte beachten Sie, dass Banken für Überweisungen in der Regel einen Werktag Bearbeitungszeit benötigen. Sie können die Freischaltung des Tickets (und ggf. der Abgabemethode "Mandat direkt") - auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen - auf bis zu wenige Minuten beschleunigen, indem Sie eine (leider noch bei vielen Banken kostenpflichtige) "Echtzeit-Überweisung" beauftragen.
Beachten Sie bitte, dass das Ticket zwar nicht an ein konkretes Konto bzw. Projekt gebunden ist, aber auf Ihren Namen und ein bestimmtes Steuerjahr ausgestellt wird. Sie können es also nur für Ihre Steuererklärung (bei Ehepaaren / eingetragenen Partnerschaften: die gemeinsame Steuererklärung oder die beiden separaten Dokumente) und für das jeweilige Steuerjahr verwenden. Nach einer Namensänderung oder für ein anderes Steuerjahr muss ein neues Ticket erworben werden.
Die Internet-basierte Abgabe der Einkommensteuererklärung wird nicht zuletzt durch den Umstand attraktiv, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Steuerzahler keine Belege mehr einreichen muss.
Möglich wurde dies durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die die Lohnsteuerkarte weitgehend ersetzt hat, sowie einen Erlass, nach dem zur Steuererklärung grundsätzlich nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege vorzulegen sind. Dazu zählen z.B.
Steuertipp: Zwar gilt für Spenden nur eine Belegvorhaltepflicht. Gleichwohl ist der Erhalt einer Zuwendungsbestätigung nach wie vor Voraussetzung für den Spendenabzug. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie eine Bescheinigung erhalten. Aber die Bescheinigung müssen Sie nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen, sondern erst nach Anforderung des Finanzamts.
Steuertipp: Der Spender kann den Spendenempfänger auch bevollmächtigen, die Zuwendungsbestätigung seinem zuständigen Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dazu muss er dem Spendenempfänger seine Identifikationsnummer mitteilen. Die Vollmacht kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Spendenempfänger hat dem Spender die so übermittelten Daten elektronisch oder auf dessen Wunsch als Ausdruck zur Verfügung zu stellen. Damit verbunden ist der Vorteil für den Spender, im eigenen Besteuerungsverfahren eine Zuwendungsbestätigung weder aufbewahren noch vorlegen zu müssen. Für den Spendenempfänger würde zugleich die Pflicht zur Aufbewahrung eines Doppels der Zuwendungsbestätigung entfallen (§ 50 Abs. 2 EStDV).
Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, ist allerdings eine sofortige Belegeinreichung zu empfehlen, also z.B. bei
Nachweise, deren direkte Beifügung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie natürlich trotzdem bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren und bei Anforderung durch das Finanzamt vorlegen können.
Der SteuerFuchs-Betreiber Hartwerk GmbH sendet Ihnen einen Kaufbeleg mit der Ticketnummer an die von PayPal gemeldete bzw. vor der SOFORT Überweisung oder Vorkasse-Bestellung angegebene Liefer-E-Mail-Adresse.
Da es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt, muss diese gem. § 33 UStDV nur die Mindestangaben enthalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kaufbelege aus Effizienzgründen nur per E-Mail bereitgestellt werden.
Bei einer Bezahlung per SteuerFuchs®Card-Code liegt Ihnen bereits eine Rechnung in Form des Kaufbelegs des Einzelhändlers vor, bei dem Sie die SteuerFuchs®Card bzw. den Code erworben haben (Prepaid-Prinzip).
Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Steuererklärung wird von der sog. ELSTER-Clearingstelle ein Belegkode erstellt und von SteuerFuchs durchgereicht. Mit ihm können Sie die Übermittlung nachweisen und sich bei Ihrem Finanzamt nach dem Bearbeitungsstatus erkundigen.
Bei der Abgabemethode "Papier" bestätigt das Finanzamt mit der dreistelligen Telenummer (oben auf der zweiten Seite der komprimierten Steuererklärung) den Vorab-Empfang der Steuerdaten. Natürlich ist die Telenummer wertlos, wenn Sie nicht anleitungsgemäß das unterschriebene Papierdokument nachgereicht haben.
Bei den anderen Abgabemethoden wird das Dokument mit einer digitalen Unterschrift versehen. Das nach der Übermittlung präsentierte "Transferticket" gilt somit als Beleg für eine erfolgreiche, rechtswirksame Abgabe.
Bei SteuerFuchs haben nur Sie allein direkten Zugriff auf Ihr Steuerprojekt und nur Sie allein können die Übermittlung ans Finanzamt veranlassen. Die Steuererklärung wird nach der Abgabe ausschließlich durch das zuständige Finanzamt bearbeitet und die Rückmeldung (Steuerbescheid) erfolgt direkt und ausschließlich an Sie bzw. den von Ihnen angegebenen Empfangsbevollmächtigten.
Der SteuerFuchs-Betreiber erteilt daher keine Auskunft über den Status irgendeiner Steuererklärung, und zwar weder bezüglich der Erfassung und Abgabe noch bezüglich der Bearbeitung im Finanzamt.
Steuererklärungsentwürfe (sowie ggf. das nachzureichende Papierdokument bei der Abgabe-Option "Papier" ) werden von SteuerFuchs ausschließlich im so genannten PDF-Format bereitgestellt.
Sie benötigen zur Anzeige derartiger Dokumente den Adobe Reader. Falls dieser nicht bereits auf Ihrem Rechner installiert ist, klicken Sie bitte hier um auf die Download-Seiten zu gelangen.
Um die zugrunde liegende PDF-Datei auf Ihrem Rechner abzuspeichern, klicken Sie den Link mit der rechten Maustaste an und wählen "Ziel speichern unter..." aus (Mac-Anwender müssen beim Anklicken die Control-Taste niederhalten). Da die Datei danach unverschlüsselt auf Ihrem Rechner liegt, empfehlen wir allerdings dringend, sie direkt aus dem Browser heraus auszudrucken!
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Sicherheitseinstellungen Ihres Webbrowsers sowie ggf. "Internet-Sicherheitsprogramme" wie z.B. "Norton Internet Security" den Download von Dateien aus dem Internet verhindern könnten. Wenn das Laden der Datei nicht möglich ist, müssen Sie Ihre diesbezüglichen Einstellungen überprüfen und ggf. die blockierenden Programme deaktivieren.
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